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Info Broschüre
Taxordnung
Grundsätzliches und Festlegung der Taxen:
- Alle Taxen sind Einheitspreise, die sich nach den Betriebskosten des Heims richten.
- Gemäss Pflegegesetz des Kantons Aargau sind vollkostendeckende Tarife festzulegen. In den Taxen ist auch ein Investitionsanteil einberechnet.
- Die Taxordnung berücksichtigt die Grundlagen der Leistungsvereinbarung vom Dezember 2010 mit der Gemeinde Muri.
- Der Stiftungsrat passt diese Taxen nach Bedarf an. Er hält sich dabei an die Vorgaben des Vertrages mit santésuisse und dem Departement Gesundheit und Soziales.
- Die Kosten setzen sich zusammen aus der Pensionstaxe, den Pflege- und Betreuungs-taxen sowie den zusätzlichen, individuellen Kosten.
- Die krankenkassenpflichtigen Leistungen für die Pflege- und Behandlungsmassnahmen werden mit dem Erfassungssystem (BewohnerInnen-Einstufungs- und Abrechnungssystem) „BESA“ ermittelt.
- Die Einteilung in die Pflegestufen erfolgt erstmals bei Eintritt, anschliessend halb-jährlich. Alle Einteilungen erfolgen nach Rücksprache mit dem behandelnden Arzt und dessen Einverständnis.
- Die Einteilung in die Pflegestufe gilt für die Verrechnung der Pflege- und der Betreuungstaxen.
- Bei einer bleibenden, signifikanten Statusveränderung erfolgt eine neue Einstufung.
- Bei einer Rückkehr aus dem Spital wird ab dem ersten Tag der wieder im Heim laufenden Pflege- und Betreuung die veränderte Pflegestufe verrechnet.
- Vorübergehende zusätzliche Leistungen (z.B. bei Grippe, vorübergehenden Verschlechterung des Allgemeinzustandes bis zu 14 Tagen und ähnlichen Situationen, die keine signifikante Statusveränderung herbeiführen) haben keinen Einfluss auf die Pflegeeinstufung.
- Aufwendungen, die nicht in den Pensions- resp. Pflege- oder Betreuungstaxen enthalten sind, werden separat, pauschal oder nach Stundenansatz verrechnet. Die gängigsten Zusatzkosten sind in der Taxordnung aufgeführt.
- Alle Kosten werden einzeln auf der Monatsrechnung ausgewiesen.